15. Februar |
Versand der Antragsunterlagen für das Antragsverfahren 2010 in Form eines Computerprogrammes (ELAN-CD) incl. der einzelbetrieblichen Daten, basierend auf den Vorjahresangaben |
24. März |
Bis zu diesem Stichtag muss, falls eine elektronische Antragstellung via CD nicht gewünscht wird, die Anforderung der Antragsunterlagen in Papierform bei der Zahlstelle schriftlich vorliegen, das entsprechende Formular ist an alle Antragsteller verschickt worden |
07. April |
Versand der angeforderten Antragsunterlagen in Papierform (nur wenn die Antragsunterlagen in Papierform gesondert beantragt wurden!) |
17. Mai
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Zu diesem Stichtag müssen dem Antragsteller die beihilfefähigen Flächen im Rahmen der Betriebsprämie zur Verfügung stehen, damit diese beantragt werden können. Die Beihilfefähigkeit der Fläche muss jedoch das gesamte Jahr über gegeben sein. Fristende für die Einreichung des Sammelantrags:
Ende der Frist für:
Abgabe der Auszahlungsanträge für:
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31. Mai |
Letzter Termin zur kürzungsfreien Änderung des Sammelantrags |
11. Juni |
Letzter Termin zur Einreichung der Antragsunterlagen, ggf. unter Anwendung von Kürzungen |
30. Juni |
Fristende für die Einreichung der folgenden Grundanträge:
Geplanter Auszahlungstermin der zusätzlichen Grünlandprämie der EU |
15. Juli |
Ende der Einreichungsfrist der Auszahlungsanträge für die folgenden Verfahren :
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ab Mitte Oktober |
Voraussichtliche Auszahlung der Anträge im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen |
Ende 2010 |
Voraussichtliche Auszahlung der Betriebsprämie sowie der neuen Milchmaßnahmen und der gekoppelten Zahlungen für Eiweißpflanzen, Stärkekartoffeln und Schalenfrüchte aus Antragsverfahren 2010 |