Direktzahlungen

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Die Zahlungen können neuerdings auch an die Tierhaltung gekoppelt sein. Neben der beihilfefähige Fläche eines Betriebes, unabhängig von der Produktionsrichtung, sind gegebenenfalls auch Mutterkühe, Mutterschafe und -ziegen Grundlage zur Berechnung der Direktzahlungen.

Von der Produktion entkoppelte flächenbezogene Direktzahlungen sind das zentrale Element der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe und zur Erhaltung des europäischen Landwirtschaftsmodells.

Die Gewährung der Direktzahlungen erfolgt ausschließlich an aktive Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs, die für den Prämienerhalt jährlich ein Antrag stellen müssen.

Es bleibt bei den Direktzahlungen auch weiterhin bei der Aufteilung in einzelne, verschiedene Anträge.

Mit der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit kann zusätzlich die Umverteilungseinkommensstützung und die Junglandwirte – Einkommensstützung beantragt werden. Künftig wird dann eine Fördermaßnahme mit dem Begriff „Intervention“ umschrieben

Darüber hinaus gibt es zu den genannten Direktzahlungen auch Zahlungen für die Regelungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen) sowie die an die Produktion gekoppelte Einkommensstützung für Schaf- und Ziegenfleisch sowie für Mutterkühe.

Grundlage sind die Einheitsbeträge je Hektar auf Basis der bewirtschafteten, beihilfefähigen Flächen und gegebenenfalls die Einheitsbeträge je Tier bei der gekoppelten Einkommensgrundstützung.


Lufdtbild eines Hofes

Einkommensgrundstützung und Finanzdisziplin

Die Einkommensgrundstützung ist das Kernstück der Direktzahlungen und wird weiterhin auch produktionsunabhängig, also entkoppelt, gewährt. Des Weiteren wird seitens der EU zur Kürzung der finanziellen Mittel im Rahmen der Finanzdisziplin und zur Bildung eines Krisenfonds kommen.


Hof im Münsterland

Umverteilungseinkommensstützung

Mit der Umverteilungseinkommensstützung, welche bisher Umverteilungsprämie genannt wurde, werden vorrangig kleinere, flächenarme Betriebe gefördert.


Heuballen pressen. Foto: August Falkner, piclease

Einkommensstützung für Junglandwirte

Für Junglandwirte ist es möglich, eine gesonderte Prämie im Rahmen der Direktzahlungen zu beantragen. Die sogenannte Einkommensstützung für Junglandwirte wird für maximal 120 ha mit einer Prämienhöhe von ca. 134 Euro je Hektar gewährt.


Extensive Weidenutzung

Öko-Regelungen

Mit der neuen Agrarreform 2023 entfallen die verpflichtenden Greeninganforderungen. Dafür wurden freiwillige Öko-Regelungen (ÖR) eingeführt. Mit den sogenannten Öko-Regelungen sollen erbrachte Leistungen für Klima und Umwelt gesondert gefördert werden.


Mutterkuh mit Kalb auf der Weide

Einkommensstützung für Mutterkühe, -schafe und -ziegen

Für die Haltung von Mutterkühen, -schafen und -ziegen kann ab 2023 die gekoppelte Einkommensstützung beantragt werden. Die Antragstellung ist freiwillig und erfolgt jährlich zusammen mit dem Sammelantrag. Bestimmte Voraussetzungen sind zu beachten.


Landschaft bei Minden

Flächen - besonders wichtig bei der Antragstellung

Die Flächen sind Grundlage für alle flächengebundenen Direktzahlungen sowie der Agrarumweltmaßnahmen und somit die korrekte Angabe der Flächen wichtig. Die Flächen gehören ins Flächenverzeichnis, aber es gilt einiges zu beachten.


Landschaft bei Beckum

Landschaftselemente - beihilfefähige Fläche

Die Landschaftselemente gelten im Rahmen der Agrarreform als bewirtschaftete Fläche. Für sie gibt es förderrechtlichen Definitionen, die besagen, dass Landschaftselemente als ökologische Vorrangflächen anerkannt werden können und weiterhin ausnahmslos Cross-Compliance (CC) relevant sind. Sofern sie Bestandteil einer beihilfefähigen Fläche sind, sind diese auch entsprechend zu beantragen.


Notebook und Notizblock. Foto: StartupStockPhotos, Pixabay

Antragstellung - was ist im Verfahren zu beachten?

Eine jährliche Antragstellung ist notwendig, damit am Jahresende die entsprechende Förderprämie zur Auszahlung gelangen kann. Bei der Antragstellung sind einige Angaben zu machen und bestimmte Fristen und Formalitäten zu beachten.


EU-Flagge. Foto: MPD01605, www.flickr.com, CC BY-SA 2.0

Veröffentlichung der Prämienzahlungen soll Transparenz schaffen

Die Mitgliedsstaaten sind im Rahmen der EU-Agrarreform verpflichtet worden, alle Empfänger von EU-finanzierten Zahlungen zu veröffentlichen.


Stand: 01.03.2024