Was ist beim Einsatz von Carbokalk gemäß DüV 2020 zu beachten?

Genaue Frage

Was ist beim Einsatz von Carbokalk gemäß DüV 2020 zu beachten?

Antwort

Gemäß Düngemittelverordnung (DüMV) ist Carbokalk ein mineralischer Einnährstoffdünger und fällt somit nicht unter die organischen oder organisch-mineralischen Dünger. Für die Dokumentation gilt somit Folgendes: Sobald N- und/oder P-Gehalte deklarationspflichtig gemäß DüMV sind, sind diese auch dokumentationspflichtig gemäß DüV-2020. Für die Deklarationspflicht gemäß DüMV gelten folgende Gehalte: > 1,5 % N sowie > 0,5 % P2O5 jeweils in der Trockenmasse. Sollte Deklarationspflicht bestehen, sind die zugeführten N- und P2O5-Mengen bei der DBE zu berücksichtigen und die Düngemaßnahmen zu dokumentieren. Im Falle des Carbokalks wird der Grenzwert für Stickstoff von 1,5 % N in der Trockenmasse in der Regel unterschritten, der Grenzwert für Phosphor von 0,5 % P2O5 in der Trockenmasse aber überschritten. Carbokalk fällt folglich in der Regel unter die neue Sperrzeit für Düngemittel mit wesentlichem Phosphatgehalt. Diese beginnt am 01. Dezember und endet am 15. Januar. Sollte der Deklarationswert für Stickstoff von 1,5 % N in der Trockenmasse ebenfalls überschritten werden, gilt für Carbokalk auch die Sperrzeit für Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt. Diese beginnt auf Ackerland ab der Ernte der Hauptfrucht und endet am 31. Januar.