Wann müssen Nmin-Bodenproben gezogen werden??

Genaue Frage

Wann müssen Nmin-Bodenproben gezogen werden?? ? ?

Antwort

Eine Verpflichtung für eine eigene Nmin-Analyse besteht laut DüV nur für Betriebe, die nach einer Gemüsekultur eine weitere Gemüsekultur anbauen. Für die DBE dürfen Betriebe auf Richtwerte der nach Landesrecht zuständigen Fachbehörde (Fachbereich 61 LWK NRW) zurückgreifen. Sollen für die DBE eigene Nmin-Anaöysewerte genutzt werden  muss die Probenahme je nach Kultur innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden. Die Zeitrräume für die Nmin-Beprobung finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW im Bereich "Düngung". 

Bei Phosphat müssen alle 6 Jahre Bodenproben gezogen werden für alle Schläge über 1 ha. Ausnahmen gelten für Schläge kleiner 1 ha, für Schläge die nicht gedüngt werden und für Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen Stickstoffanfall (Stickstoffausscheidung) an Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von bis zu 100 Kilogramm Stickstoff je Hektar, wenn keine zusätzliche Stickstoffdüngung erfolgt.