Mit wie viel Stickstoff dürfen die Grünlandflächen zum 2. oder 3. Schnitt gedüngt werden?

Genaue Frage

Mit wie viel Stickstoff dürfen die Grünlandflächen zum 2. oder 3. Schnitt gedüngt werden?

Antwort

Mit Hilfe der DBE für Grünland nach Vorgaben der DüV wird ein N-Düngebedarfswert für die gesamte Anbau- bzw. Vegetationsperiode ermittelt. Dieser Maximalwert darf in der Summe der Düngemaßnahmen nicht überschritten werden. Wie der Landwirt den einzuhaltenden Wert auf die Schnittzeitpunkte im Jahr aufteilt, ist die unternehmerische Entscheidung des Landwirtes. Die DBE ist vor der ersten Düngemaßnahme für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit durchzuführen. Nur bei nachträglich auftretenden Umständen, die zu einer N-Verlagerung in den Unterboden geführt hat, kann der Landwirt den N-Düngebedarfswert um max. 10% korrigieren (muss ebenfalls dokumentiert werden). Die Dokumentation der DBE und die Düngedokumentation sind Konditionalitätenrelevant und müssen sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Im Zeitraum 01.09. bis zum Beginn der Sperrfrist dürfen allerdings max. 80 kg Nges/ha aus flüssigen Wirtschaftsdüngern aufgebracht werden (im Nitratbelasten Gebiet 60 kg Nges/ha).