Wie ist bei der DBE mit höherern betrieblichen Durchschnittserträgen umzugehen?

Genaue Frage

Wie ist mit höheren Durchschnittserträgen umzugehen? Gibt es Zuschläge beim Düngebedarf auf Grund eines abweichenden Ertragsniveaus (DüV, Anlage 4 Tabelle 3)?

Antwort

Wenn das tatsächliche Ertragsniveau der angebauten Kultur im Durchschnitt der letzten fünf Jahre von dem Ertragsniveau laut DüV abweicht, sind zur Ermittlung des Düngebedarfs Korrekturen vorzunehmen. Bei Ertragsdifferenzen von Ackerbaukulturen- kann interpoliert werden. Beispiel Silomais (Standardertrag 450 dt/ha): bei einem zu erwartenden Mehrertrag von 30 dt/ha kann ein Höchstzuschlag von 6 kg N/ha (10 kg N / 50 dt * 30 dt) bei der DBE berechnet werden. Dieser Mehrertrag muss aber über fünf Jahre rückwirkend nachgewiesen werden. Bei Grünland und Gemüsekulturen erfolgt die Berechnung der Ab- oder Zuschläge stufenweise (bei Grünland z.B. erst ein Zuschlag von 27 kg N/ ha ab „vollen“ 10 dt Mehrertrag, bei Gemüse z.B. erst ein Zuschlag von 40 kg N/ha ab „vollen“ 20% Mehrertrag.) Die Ab- oder Zuschlagsberechnung des Rohproteingehalts bei Grünland wird interpoliert. Bei niedrigerem durchschnittlichen Ertragsniveau ist dies ebenfalls zu berücksichtigen.