Gibt es bei der DBE N einen Zuschlag bei nieriegen Humusgehalten im Boden?

Genaue Frage

Wenn ich einen geringen Humusgehalt von nur etwa 1,5 % vorfinde, darf ich dann bei der Düngebedarfsermittlung Zuschläge machen? Kann ich künftig meinen Humusgehalt im Boden noch anheben?

Antwort

Im § 3 Absatz 1 der DüV heißt es zwar, dass die Erhaltung der standortbezogenen Bodenfruchtbarkeit zusätzlich zu berücksichtigen ist, die Regelungen der DüV zielen jedoch darauf ab, die Risiken für die Umwelt und insbesondere für das Wasser zu reduzieren. Liegt der Humusgehalt eines Ackerbaustandortes bei 1,5 % oder darunter besteht gemäß Vorgaben der DüV keine Möglichkeit, Zuschläge bei der Stickstoffbedarfsermittlung zu berücksichtigen. Bei der N-Düngebedarfsermittlung zu Acker- und Gemüsekulturen werden für die Nachlieferung aus dem Boden bei Humusgehalten über 4 % Humus 20 kg N/ha in Abzug gebracht. Möchte man auf Ackerbaustandorten den Humusgehalt erhöhen, wird dies mit den Regelungen der DüV schwierig. Neben der Zufuhr der organischen Substanz muss gleichzeitig die Nährstoffzufuhr beachtet werden. Für Stickstoff und Phosphat sind dabei die Regelungen der DüV mengenbegrenzend. Daher sollten Stoffe mit relativ niedrigen Nährstoffgehalten und hohen Gehalten an organischer Substanz wie z. B. Kompost zum Einsatz kommen.