Die Beihilfe zu den Impfstoffkosten BTV 8 bei Rindern wird zum Jahresende 2023 eingestellt

Nachdem Deutschland in den Jahren 2006-2009 von der Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen betroffen war, war es von 2012 bis Dezember 2018 offiziell frei von dieser Tierseuche.

Im September 2015 waren in Frankreich erneut BTV 8-Fälle aufgetreten. Der erste neue Fall in Deutschland wurde Ende 2018 in Baden-Württemberg festgestellt, gefolgt von einem Verdachtsfall in Rheinland-Pfalz, dessen Restriktionszone in das südliche Landesgebiet von NRW hineinreichte.

Aufgrund dieser Neuinfektionen und der Risikoanalyse des Friedrich-Löffler-Institutes hatte der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse im Januar 2019 im Umlaufverfahren eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes gegen BTV 8 bei Rindern in Höhe von 1 €/ Impfdosis beschlossen, um rinderhaltende Betriebe beim Schutz gegen BTV 8 und der Gesunderhaltung der Rinderbestände finanziell zu unterstützen.

Erfreulicherweise ist eine flächenhafte Ausbreitung des Virus, wie im Seuchenzug ab 2006, ausgeblieben und seit dem 02.06.2023 ist Deutschland (wie auch Belgien) wieder als BTV-frei gelistet (DVO (EU) 2023/1071 zur Änderung der DVO (EU) 2021/620 – am 02.06.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht). Aufgrund der BTV-Freiheit ist eine Beihilfe zur Bekämpfung von BTV 8 damit nicht mehr notwendig, sondern allenfalls als prophylaktische Maßnahme sinnvoll.

Deshalb hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse in seiner 51. Sitzung am 30.08.2023 die Aufhebung der Beihilfe zum 31.12.2023 beschlossen.

D.h. für Impfungen, welche bis einschließlich 31.12.2023 durchgeführt werden, kann die Beihilfe noch gewährt werden, auch wenn die Abrechnung in 2024 erfolgt. Für Impfungen ab dem 01.01.2024 wird keine Beihilfe mehr gewährt.