Aufhebung der Beihilfe zu den Kosten der Blutprobenentnahme CAE/Maedi für Schaf- bzw. Ziegenbetriebe

In 2017 hatte der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse eine Beihilfe zu den Kosten der Blutprobenentnahme im Rahmen der CAE- bzw. MAEDI-Bekämpfung in Höhe von 2 € je Schaf bzw. Ziege beschlossen. Die Beihilfe wird für Schaf- und Ziegenbetriebe gewährt, die sich verpflichtet haben die Vorgaben der Leitlinien zur CAE- bzw. MAEDI-Bekämpfung der Zuchtverbände NRW einzuhalten. Ziel der Beihilfe ist es CAE- bzw. MAEDI-unverdächtige Betriebe zu schaffen bzw. zu erhalten und Schaf- und Ziegenhalter bei ihren Bemühungen ihre Bestände zu sanieren finanziell zu unterstützen.

Die Beihilfe der Tierseuchenkasse wurde über die Schaf- und Ziegenzuchtverbände mehrfach beworben, trotzdem wurde die Beihilfe in den vergangenen sechs Jahren nur vereinzelt beantragt und ausgezahlt.

Auf Grund der geringen Nachfrage hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse in der 51. Verwaltungsratssitzung am 30.08.2023 beschlossen, die Beihilfe zu den Kosten der Blutprobenentnahme für Schaf- bzw. Ziegenbetriebe, die sich den Leitlinien der CAE- bzw. MAEDI-Bekämpfung der Zuchtverbände NRW angeschlossen haben, zum Jahresende 2023 aufzuheben.

Das heißt die Beihilfe wird nur noch für Blutprobenentnahmen bis einschließlich 31.12.2023 gewährt. Die Abrechnung mit der Tierseuchenkasse muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.