Informationen zum Beitrag 2024

Die Versendung der Beitragsbescheide 2024 durch die Tierseuchenkasse ist für Mitte April geplant und wird in mehreren Etappen erfolgen.

In diesem Jahr wird für Rinder und Geflügel ein Beitrag erhoben. Die Tierarten Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienen und Gehegewild sind in diesem Jahr beitragsfrei. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach den voraussichtlichen Kosten für Entschädigungen, Beihilfen und Verwaltung sowie der benötigten Rücklagen zur Deckung der Kosten im Seuchenfall.

Für die Tierart Rind werden die beschlossenen Beiträge für Entschädigungen bzw. für Rücklagen und Beihilfen verwendet. Für Geflügel werden die Beiträge zu 100% auf Entschädigungen bzw. zur Zuführung der Rücklagen für die Geflügelkasse verwendet. Diese dienen zur Absicherung von Tierseuchenfällen insbesondere der Geflügelpest. Aus der Rücklage sind aufgrund der zahlreichen Ausbrüche der Geflügelpest Geflügelpest im Zeitraum 2020-2023 erhebliche Zahlungen geflossen, die durch entsprechende Beitragserhebung gedeckt werden müssen.

Da die errechnete Rücklage erreicht ist und die zu erwartenden Kosten für 2024 gedeckt sind, ist für die Tierarten Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienen und Gehegewild keine Beitragserhebung notwendig.


Die Tierseuchenkasse erhebt 2024 folgende Beiträge:

Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienen und Gehegewild

- beitragsfrei -

Rinder

je Tier = 2,00 €

Geflügel

  • Kleinstbestände (mit verschiedenen Geflügelarten bis 50 Tiere) = 10,00 €
  • Legehennen/Junghennen= 0,06 €
  • Masthähnchen/Bruderhähne = 0,04 €
  • Elterntiere (Hühner) = 0,14 €
  • Putenhähne = 0,54 €
  • Putenhennen = 0,37 €
  • Putenküken = 0,05 €
  • Gänse = 0,54 €
  • Gänseküken = 0,05 €
  • Enten = 0,08 €
  • Entenküken = 0,02 €

Der Mindestbeitrag beträgt 10,00 € und wird bei der Haltung mehrerer beitragspflichtiger Tierarten nur einmal erhoben.


1. Versand der Bescheide

Wenn für Sie eine Beitragspflicht besteht und Sie dem Versand von Schriftverkehr per Mail zugestimmt haben, erhalten Sie eine E-Mail, sobald der Bescheid im Onlineportal unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de zum Download bereitgestellt wurde.

Sollten Sie beitragspflichtige Tierarten halten und dem Versand von Schriftverkehr auf elektronischem Wege nicht zugestimmt haben, erhalten Sie den Beitragsbescheid per Post.

Für Tierhalter, die ausschließlich beitragsfreie Tierarten halten und dem Versand von Schriftverkehr per Email nicht zugestimmt haben, besteht die Möglichkeit den Beitragsbescheid Mitte April im Onlineportal unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de abzurufen. Bitte hinterlegen Sie Ihre Emailadresse im Onlineportal, damit wir Sie in Zukunft per Mail informieren können.

Eine Versendung per Post erfolgt bei Beitragsbescheiden ohne Forderung nicht, um die Verwaltungskosten möglichst niedrig zu halten.

Eine Anleitung für unser Onlineportal finden Sie hier: Anleitung Onlineportal TierseuchenkassePDF-Datei1 MByte

2. Kontrolle der Bescheide

Die Tierseuchenkasse bittet alle Tierhalter die Tierzahlen im Beitragsbescheid zu kontrollieren, da sie relevant für den Erhalt von Beihilfen und Entschädigungen sind. Wenn Sie der Auffassung sind, dass der Bescheid fehlerhaft ist, empfehlen wir Ihnen, sich unverzüglich schriftlich an die Tierseuchenkasse zu wenden. Grundsätzlich ist gegen die Bescheide der Tierseuchenkasse das Rechtsmittel der Klage vorgesehen, aber in der Regel kann der Bescheid korrigiert werden, so dass der Klageweg nicht beschritten werden muss.

3. Zahlung des Beitrags

Beachten Sie die Zahlungsfrist der Beitragsbescheide. Wenn die Zahlung der Beiträge nicht fristgerecht erfolgt, wird eine Mahngebühr in Höhe von 6,00 € fällig und es fallen gegebenenfalls Säumniszuschläge an. Bitte beachten Sie auch die zweite Seite des Beitragsbescheides, dort sind gegebenenfalls offene Forderungen aus den Vorjahren aufgeführt. Sie haben die Möglichkeit der Tierseuchenkasse ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses kann im Onlineportal www.tierzahlenmeldung-nrw.de eingerichtet werden oder Sie verwenden den zur Verfügung gestellten Vordruck: SEPA Mandat Tierseuchenkasse NRWPDF-Datei 150 KByte

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierseuchenkasse gern zur Verfügung: Telefon 0251 28982-40.