BAP-Prüfung 2014
In der Fachschule für Agrarwirtschaft kann neben dem staatlichen Abschluss als Zusatzqualifikation die Ausbildereignung erworben werden. Mit Bestehen der BAP-Prüfung, die sich gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung in einen schriftlichen und einen praktischen Teil gliedert und in der berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden müssen, dürfen Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirte und Agrarbetriebswirtinnen ausbilden. Die praktische Unterweisungsprüfung wurde am Dienstag, den 17. Juni in Münster-Wolbeck durchgeführt. Hierbei unterwiesen die Prüflinge Auszubildende in einer Ausbildungseinheit und stellten damit unter Beweis, dass sie in der Lage sind, Fachkenntnisse und Fertigkeiten an die nächste Landwirte-Generation weiter zu vermitteln.
Autor: Dr. Ulrich Reul