Legionellen: Untersuchung alle 3 Jahre erforderlich!

Die geänderte Trinkwasserverordnung vom November 2011 legt fest, dass Warmwasseranlagen unter bestimmten Bedingungen regelmäßig, alle 3 Jahre auf Legionellen untersucht werden müssen. Eine Erstuntersuchung des Wassers war bis 31.12.2013 vorgeschrieben.

Die Untersuchungspflicht betrifft vor allem Vermieter von Mehrfamilienhäusern sowie Eigentümer und Verwalter von Eigentumswohnanlagen mit vermieteten Wohneinheiten, sofern das Wasser zentral erwärmt wird. Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht betroffen.

Kriterien für die regelmäßig zu untersuchenden Warmwasser-Installationen: Speicher-Trinkwassererwärmung oder zentraler Durchflusserhitzer mit mehr als 400 Liter Inhalt und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Die Probenahme erfolgt in der Regel an drei repräsentativen Probenahmestellen.

Die LUFA NRW unterstützt Sie dabei, Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht nachzukommen. Wir sind eine vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zugelassene Untersuchungsstelle für Trinkwasseranalysen. Unser motiviertes Team an Probenehmern ist speziell geschult und steht NRW-weit für Sie bereit, um Wasserproben auf Legionellen zu entnehmen.

Haben Sie Fragen zur Legionellen-Untersuchung? Möchten Sie einen Untersuchungsauftrag erteilen? Bitte wenden Sie sich an unsere Kundenbetreuung: Tel. 0251 / 2376-595.