Aufgaben und Organisation

Aufgaben

Aufgabe der Tierseuchenkasse ist es,

  • von den Tierhaltern Beiträge zu erheben,
  • im Rahmen der Haushaltsplanung die Höhe der Beiträge festzusetzen,
  • Entschädigungen im Falle des Verendens und Tötens von Tieren in Seuchen- bzw. Seuchenverdachtsfällen zu gewähren,
  • Beihilfen und andere finanzielle Unterstützungen zu zahlen und
  • Rücklagen in der vom Gesetz vorgeschriebenen Höhe zu bilden.

Anhand der skizzierten Aufgaben wird die gesundheits- und ordnungspolitische Bedeutung der Tierseuchenkasse deutlich. Sie stellt aber auch eine Solidargemeinschaft aller Tierhalter dar und hat insoweit einen versicherungsähnlichen Charakter.

Bei der Tierseuchenkasse wird zudem die Registriernummerndatenbank des Landes geführt. Sie enthält die für das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) relevanten Adressdaten und darüber hinaus die Adressdaten aller sonstigen bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Tierhalter in NRW. Des Weiteren enthält sie Adressen von Behörden und Organisationen mit landwirtschaftlichem und verbraucherschutzrelevantem Hintergrund.

Organisation

Nahezu 110 Jahre lang wurden die Aufgaben der Tierseuchenkasse von den Landschaftsverbänden in Westfalen-Lippe und Rheinland bzw. ihren Vorgängerorganisationen wahrgenommen. Durch das 3. Funktionalreformgesetz vom 26. Juni 1984 (GV.Bl. NW S. 370) wurde die Verwaltung des nicht rechtsfähigen Sondervermögens dem Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd NRW (LEJ) übertragen. Seit dem 1. Januar 1985 besteht daher in Nordrhein-Westfalen nur noch eine Tierseuchenkasse, die organisatorisch bis zum 31.12.2006 dem LEJ zugeordnet war. Seit dem 01.01.2007 ist die Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen angegliedert. Sitz der Tierseuchenkasse ist Münster.