Einzelfallgenehmigung nach § 22 Pflanzenschutzgesetz

Beim Pflanzenschutzdienst NRW können berufliche Anwender für Betriebe aus Nordrhein-Westfalen für bestimmte Anwendungsgebiete auf Antrag kurzfristig "Genehmigungen im Einzelfall" erhalten. Die in NRW möglichen § 22-Genehmigungen sind fachbereichsbezogen in Kulturdateien eingearbeitet, die Sie über die Internetplattform www.isip.de einsehen können:

Die Nutzung solcher Indikationen ohne Genehmigungsbescheid stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Antragstellung für in diesen Listen aufgeführte Indikationen kann formlos, auch per Fax oder E-Mail oder mit dem folgenden Antragsvordruck erfolgen.

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig: Antragsbearbeitung inklusive einer Anwendung 68 €; für jede weitere Anwendung des selben Antrages 30 €.

Ansprechpartner


Informationen zur Internet-Plattform ISIP

In ISIP finden Sie Pflanzenschutz-Dateien, in denen alle zugelassenen und nach Art. 51 VO 1107/2009 bzw. § 22-genehmigten Pflanzenschutzmittel für die wichtigsten gärtnerischen Kulturen aufgeführt sind.

Diese Plattform ist jedoch nur einem bestimmten Nutzerkreis zugänglich. Sie kann von allen Betrieben, die einen Beratervertrag mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen haben, kostenlos genutzt werden. Ein Kennwort können Sie beim Pflanzenschutzdienst beantragen. Auch durch den Bezug der Pflanzenschutzhinweise können Sie Zugang zu den Pflanzenschutzdateien in ISIP erhalten.