Gras(streifen) beim Schnitt stehen lassen

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Was sind stehen gelassene Grasstreifen oder Teilflächen?

Stehengelassene Grasstreifen oder auch Teilflächen auf Grünland sind Rückzugsräume für Tiere nach der Mahd des Grünlands. Mit dieser Extensivierung von Teilflächen kann insbesondere in Gebieten mit intensiver Grünlandwirtschaft ein Beitrag zur Förderung der Biodiversität geleistet werden. Geeignete Maßnahmen sind das alternierende Aussparen von Streifen bei der Schnittnutzung, die Nichtnutzung von Teilflächen bis Mitte Juli etwa im Bereich von Magerstellen, vernässten Senken, entlang von Gewässern, Gräben, Zäunen, Böschungen oder das Stehenlassen überjähriger Streifen.


Welchen Nutzen bringen stehengelassene Grasstreifen oder Teilflächen?

Hierdurch sollen in erster Linie Strukturen und damit Deckungs- und Rückzugsräume für diverse Insekten, Vogel- und Säugetierarten geschaffen werden. Je nach Detailausprägung der durchgeführten Extensivierungsmaßnahmen können sich dabei Schutzeffekte für gefährdete, in ihrem Erhaltungszustand als ungünstig zu beurteilende Arten ergeben. Insbesondere extensiv genutzte Streifen bieten ideale Möglichkeiten zur Vernetzung von Biotopen und sind für den Aufbau eines Biotopverbunds bedeutsam.


Was ist bei der Umsetzung zu beachten?

Folgende Optionen sind möglich:

  • das alternierende Mähen, also das wechselnde Aussparen von Streifen bei der Schnittnutzung;
  • die verspätete Mahd bzw. Nichtnutzung bis Ende des Sommers: insbesondere an Magerstellen, im Bereich von Feuchtstellen oder vernässten Senken, entlang von Gräben und Gewässern, an Böschungen und Weidezäunen
  • das Stehenlassen überjähriger Streifen: Empfehlenswert sind Streifen von 3 m Breite. Hier bieten sich die Randbereiche von Grünlandflächen, gegebenenfalls angrenzend an lineare Strukturen, Gewässer oder Wälder, und innerhalb der Flächen gelegene Teilflächen mit ungünstigen Standortbedingungen an.


Welche Programme gibt es, um Grasstreifen/-flächen stehenzulassen?

Für Landwirtschaftliche Betriebe gibt es die Möglichkeit, eine Förderung für Altgrasstreifen oder -flächen auf Dauergrünland im Zuge der Ökoregelung 1d zu erhalten.

Für andere Maßnahmen auf Grünland gibt es im Rahmen des Vertragsnaturschutzes Förderungen.

Die förderrechtlichen Details sind im Maßnahmenfinder Biodiversität zu finden.


Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Standortentwicklung, Ländlicher Raum
Team Biodiversität
Gartenstraße 11
50765 Köln
Telefon: 0221 5340-335
Telefax: 0221 5340-196335
E-Mail: biodiversitaet@lwk.nrw.de