Bracheflächen

AckerbracheBild vergrößern

Was ist eine Brachfläche?

Eine Brache ist eine (in der Landwirtschaft) temporär aus der wirtschaftlichen Nutzung entnommene Fläche. Sie kann sich selbst überlassen werden (Selbstbegrünung) oder durch gezielte Begrünung (Einsaatbrache) angelegt werden. Bracheflächen, bei denen der Bewuchs-freie Boden im Fokus steht, werden bearbeitet und Schwarzbrachen genannt.


Welchen ökologischen Nutzen bieten Brachflächen?

Brachflächen erfüllen vielfältige Funktionen. Für zahlreiche Pflanzenarten und an den Lebensraum gebundener Tierarten sind Brachen Rückzugsraum und Nahrungsquelle. Auch erfüllen sie für viele Tierarten eine wichtige Funktion als Brut- und Nistplatz in der Kulturlandschaft.

Bei einer mehrjährigen Anlage werden außerdem Boden verbessernde Effekte deutlich. Auf Flächen mit einem hohen Vorkommen von seltenen Ackerwildkräutern bietet sich eine Brache mit Selbstbegrünung an. Die hohe Artenvielfalt der Spontanvegetation und das reiche Blütenangebot stellen für viele verschiedene Arten der offenen Feldflur einen attraktiven Lebensraum dar. Das Blütenangebot fördert die Entwicklung von Insekten, die wiederum anderen Tierarten als Nahrungsquelle zur Verfügung stehen.

Auch Einsaatbrachen (z.B. Blühstreifen und Pufferstreifen) erfüllen mit ihrem Blütenangebot für viele Insektenarten eine wertvolle Nahrungsfunktion und leisten einen Beitrag zur Aufwertung des Landschaftsbildes.

Mit der Anlage von puffernden Streifen am Gewässer können zusätzlich die geltenden Abstandsauflagen eingehalten und Gewässer vor Stoffeinträgen geschützt werden. Die Streifen vernetzen Biotope miteinander, indem sie Lebensräume und Ausbreitungsachsen für unterschiedliche Tier- und Pflanzenarten schaffen.


Was ist bei der Umsetzung von Brachflächen zu beachten?

Brachen sollten in der Brut- und Setzzeit (April bis Juli) nicht befahren oder anderweitig genutzt werden. Nur so können Wildtiere den Lebensraum ungestört nutzen. Bei Pflegemaßnahmen mehrjähriger Brachen sollte eine gestaffelte Pflege (Staffelmahd) angestrebt werden, um fortwährend Strukturen für Wildtiere zu belassen.

Naturschutzfachliche Empfehlungen und ausführliche Informationen zur Anlage der Brachflächen, die im Rahmen der 4 % nichtproduktiven Konditionalitätsbrache angelegt werden, finden Sie hier:
4 %-Begrünung - Empfehlungen zur naturschutzfachlichen UmsetzungPDF-Datei 3 MByte


Welche Programme gibt es, um Brachen anzulegen?

Informationen zur finanziellen Förderung, Fristen und Regelungen für landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen im Rahmen von Agrarumweltprogrammen, Vertragsnaturschutz, Öko-Regelungen und freiwilligen, nicht-förderfähigen Maßnahmen können dem Maßnahmenfinder Biodiversität entnommen werden.


Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Standortentwicklung, Ländlicher Raum
Team Biodiversität
Gartenstraße 11
50765 Köln
Telefon: 0221 5340-335
Telefax: 0221 5340-196335
E-Mail: biodiversitaet@lwk.nrw.de

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