Unfallversicherung

Nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit gewährt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Verletztengeld oder Verletztenrente an den Unternehmer, den Ehegatten und die im Unternehmen tätigen Familienangehörigen. Eine Grundabsicherung ist also gegeben. Dennoch ist eine private Unfallversicherung insbesondere für den Ehegatten und die Kinder als Ergänzung häufig sinnvoll.

Vorrangig Invalidität absichern

Wichtigste Leistung der privaten Unfallversicherung ist die Zahlung eines Geldbetrages bei Invalidität. Vereinbaren Sie daher eine ausreichend hohe Versicherungssumme, denn hier geht es um die Sicherung des Einkommens bzw. des Kapitalbedarfs, der nach einem Unfall entstanden ist. Die Grundinvalidität sollte in Höhe von 100.000 bis 150.000 Euro abgesichert werden. Durch die Vereinbarung einer Progression steigen die Versicherungsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden deutlich an. Empfohlen wird eine Progression von 300 bis 500 Prozent. Die Vollinvalidität (100 % Invalidität) sollte dabei mit 300.000 bis 500.000 Euro versichert werden.

Zusätze gut überlegen

Die Zusätze wie Krankenhaustagegeld, Tod, Dynamik, Beitragsrückgewähr sind teuer und daher in der Regel nicht zu empfehlen. Die Zusätze bringen dem Vertreter maßgeblich Provisionen und werden daher stark beworben. Falls der Betriebsleiter eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, benötigt er nicht unbedingt eine zusätzliche Unfallversicherung (siehe Berufsunfähigkeit). Holen Sie sich verschiedene Angebote ein. Laut Stiftung Warentest erhalten Sie günstige Angebote im Internet bei den jeweiligen Direktversicherern. Dort erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit ein Angebot und sparen sich maßgeblich die Provisionen der Versicherungsvertreter.