Gebäudeversicherung

Vor Abschluss einer Gebäudeversicherung sollte das Feuerrisiko möglichst verringert werden:

  • Beachtung der Sicherheitsvorschriften
  • Einbau von Brandschutzmauern
  • Auswahl des Baumaterials
  • Lagerung von Stroh vermeiden

Nach Verringerung eines möglichen Feuerrisikos können Sie auch über die Höhe der Prämien besser verhandeln.

Die Gebäude können auf verschiedene Weise versichert werden:

1. Gleitende Neuwertversicherung

Die gleitende Neuwertversicherung ist bequem, da die Versicherungswerte jeweils angepasst werden, aber teuer.

  • Für wichtige Produktionsgebäude, die wieder aufgebaut werden
  • Für Wohnhäuser

2. Gleitende Neuwertversicherung mit 60 % Entschädigungsbegrenzung

  • Für übergroße Altgebäude, die im Schadensfall in anderer Form wieder aufgebaut werden
  • Eventuell auch für Gebäude mit geringem Brandrisiko möglich
  • Bei vereinbaren einer Entschädigungsgrenze von 60 % gewähren die Versicherer häufig einen Rabatt von 20 %.

3. Zeitwertversicherung

  • Für Gebäude, die nicht wieder errichtet werden
  • Für leer stehende Gebäude
  • Für Gebäude, deren Wert unter 40-50 % des Neuwertes liegt.
  • Die Zeitwertversicherung ist in der Regel deutlich günstiger. Allerdings besteht bei Teilschäden die Gefahr, dass die Entschädigung anteilig gekürzt wird (Unterversicherung).

Nicht jedes Gebäude muss unbedingt gegen Sturm versichert werden. Lassen Sie sich von der Gesellschaft das Vereinbaren einer Selbstbeteiligung vorrechnen. Viele Versicherer geben Rabatte bei Selbstbeteiligungen von bis zu 50 %.

Festinstallierte Stalltechnik sollte über das Gebäude zum gleitenden Neuwert versichert werden. Außerdem sollten Überspannungsschäden und Aufräumungskosten ausreichend abgesichert werden. Da der Vergleich verschiedener Angebot häufig sehr schwierig ist, sollten Sie die neutrale Beratung nutzen.