Zukunftspreis für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Agrarbereich

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Foto: joakart, Pixabay

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Agrarbereich, die besonders hervorzuhebende Leistungen erbracht haben, können auf Vorschlag durch den/die Unternehmer/in oder eine/n Vertreter der Mitarbeiterschaft mit Urkunde und Geldpreis ausgezeichnet werden. Solche Leistungen können zum Beispiel sein:

  • Entwicklung technischer oder organisatorischer Lösungen für das Unternehmen,
  • besondere soziale bzw. gesellschaftliche Verantwortung,
  • außerordentliches betriebliches Engagement,
  • besondere berufliche Weiterbildung und -entwicklung
  • Der Geldpreis beträgt 500 Euro. Über die eingereichten Vorschläge entscheidet eine von der Landwirtschaftskammer berufene Jury. Es wird alle 3 Jahre eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer ausgezeichnet. Erstmalig wurde er 2016 vergeben. Die Verleihung des Preises erfolgt auf der jährlich stattfindenden Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Ausschreibung wird im Frühjahr des jeweiligen Jahres veröffentlicht.