Den Berufsabschluss nachholen?

Gärtnerin beim RosenschnittBild vergrößern
Gärtnerin beim Rosenschnitt

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Gärtner/in“ (Gemäß § 45 Abs. 2 BBiG)

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet für Interessenten, die im Dienstleistungs- oder Produktionsgartenbau beschäftigt sind, jedoch bisher keinen Abschluss in diesem Beruf erworben haben, die Möglichkeit, sich in einem sechswöchigen Lehrgang auf die Berufsabschlussprüfung Gärtner/in vorzubereiten. Mögliche Fachrichtungen sind Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Garten- und Landschaftsbau und Zierpflanzenbau.

Teilnehmerzahl: maximal 20

Weitere Informationen:

Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung „Gärtner/in“ gemäß § 45 Abs 2 BBiG:

Nachweis einer mindestens 4,5 jährigen Tätigkeit im Beruf.