Beratungstag Schweinehaltung: Leckageerkennung beim Bau von Schweineställen

07.03.2019


Thementag

Der neue rechtliche Rahmen zum Gewässerschutz (AwSV 2017, TRsW 792 als Technisches Regelwerk aus 2018) haben bundeseinheitliche Reglungen auch für den landwirtschaftlichen Bereich formuliert und die alten, länderspezifischen JGS-Regelungen abgelöst. Damit sind umfangreiche Prüfpflichten eingeführt worden und eine Pflicht für Leckageerkennungen unter Ställen, wenn eine maximale Stauhöhe von 75 cm (100 cm bei Fließmistsystemen in der Rinderhaltung) überschritten wird. Wie können eine geeignete bauliche Leckageerkennungen aussehen? Was ist in der landwirtschaftlichen Baupraxis zu beachten? Der Baubrater der Landwirtschaftskammer Hubertus Lappé kann geeignete Maßnahmen beschreiben und auch über erste Bau-Erfahrungen berichten.


Am 07.03.2019 findet ein Beratungstag für den Bereich Schweinehaltung in der Baulehrschau statt. Am Vormittag ab 9.00 Uhr stehen die Bauberater der Landwirtschaftskammer zu allgemeinen Beratungsgesprächen für die Bereiche

  • Ferkelerzeugung
  • Ferkelaufzucht
  • Schweinemast

zur Verfügung.

Um 10.00 Uhr wird bei Thementagen ein Einführungsreferat gehalten und anschließend mit den Besuchern und anwesenden, eingeladenen Vertretern der Ausstellerfirmen diskutiert.

Danach werden Führungen durch die Stallbereiche - Sauenställe sowie Ferkel- und Mastställe - von Haus Düsse angeboten.

Die allgemeine Beratung endet mittags.

Für den Nachmittag können umfangreiche Einzelberatungen - maximal 1 Stunde - nach telefonischer Terminabsprache mit einem Berater vereinbart werden:

  • Bernhard Feller: 0171 2023473

Dieses Beratungsangebot ist für Landwirte aus Nordrhein-Westfalen kostenlos. Für Landwirte außerhalb von NRW ist die Einzelberatung kostenpflichtig nach der Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.