Geprüfter Greenkeeper - Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Golfplatzpflege

Sie haben in den letzten Jahren durch Ihre Tätigkeit auf dem Golfplatz umfangreiche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben, die für ein ordnungsgemäßes Betreiben des Platzes eine wichtige Voraussetzung sind?

Damit Sie Ihren Leistungsstand unter Beweis stellen können, bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eine Fortbildungsprüfung zum Geprüften Greenkeeper - Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Golfplatzpflege an.

Ziel der Prüfung

Durch die Landwirtschaftskammer berufene Prüferinnen und Prüfer stellen in der Prüfung fest, ob die Prüfungsteilnehmerin / der Prüfungsteilnehmer Aufgaben als Fachkraft auf dem Golfplatz sachgerecht und eigenverantwortlich wahrnehmen kann.

Dazu gliedert sich die Prüfung in folgende Teile:

  • Der Golfplatz als Sport- und Spielfläche sowie als Landschaftselement
  • Die Golfplatzpflege
  • Der Golfplatzbetrieb

Welche Voraussetzungen müssen für eine Zulassung zu dieser Prüfung erfüllt sein?

  1.  eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Landwirt/Landwirtin, Fachkraft Agrarservice, Gärtner/Gärtnerin, Forstwirt/ Forstwirtin oder Winzer/Winzerin und danach eine weitere mindestens zweijährige Berufspraxis in einem der genannten Berufe oder eine mindestens einjährige Tätigkeit in der Golfplatzpflege oder
  2.  eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in der Golfplatzpflege

Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch z. B. Zeugnisse glaubhaft nachweisen kann, dass die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben wurden.

Wie kann man sich auf diese Prüfung vorbereiten?

Die Erfahrung zeigt, dass die sorgfältige Gestaltung der Praxisjahre von großer Bedeutung ist. Sie sollten genutzt werden, um ein breit gefächertes praktisches Wissen und ausreichende berufliche Erfahrungen zu sammeln.

Aufbauend auf diese Gestaltung der praktischen Tätigkeit nutzen die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten den Besuch der von der DEULA Rheinland in Kempen angebotenen Kurse zur gezielten Vorbereitung auf die Prüfung. Informationen dazu finden Sie bei der Deula Rheinland unter "Alle Kategorien, Greenkeeper":

Ihr Ansprechpartner in der DEULA Rheinland ist Thomas Pasch, Telefon 02152 205770, E-Mail: pasch@deula.de.

Welche Inhalte werden geprüft?

  • Im Prüfungsteil „Der Golfplatz als Sportfläche sowie als Landschaftselement“ stehen bautechnische Voraussetzungen und Anforderungen an einen Golfplatz sowie ökologische und rechtliche Grundsätze im Mittelpunkt.
    Prüfungsleistung:
    • Zweistündige schriftliche Prüfung
  • Der Prüfungsteil „Die Golfplatzpflege“ erstreckt sich auf vegetationsbezogene Pflegemaßnahmen sowie Wartung und Einsatz von Maschinen und Geräten.
    Prüfungsleistung:
    • Bis zu zweistündiger Arbeitseinsatz einschließlich Prüfungsgespräch;
    • zweistündige schriftliche Prüfung
  • Der Prüfungsteil „Der Golfplatzbetrieb“ umfasst den Spielbetrieb sowie die Themen Arbeitsorganisation und Betriebsführung.
    Prüfungsleistung:
    • Fallbeispiel aus Spiel- oder Pflegebetrieb, das im Rahmen von 90 Minuten einschließlich eines Prüfungsgespräches zu lösen und zu erläutern ist;
    • zweistündige schriftliche Prüfung

Wie werden die Prüfungsleistungen gewichtet und wann ist die Prüfung bestanden?

Im Prüfungsteil „Der Golfplatz als Sport- und Spielfläche sowie als Landschaftselement“ ist die Note der schriftlichen Prüfung auch gleichzeitig die Note des Prüfungsteils.

In den Prüfungsteilen „Die Golfplatzpflege“ und „Der Golfplatzbetrieb“ wird aus den oben genannten Prüfungsleistungen jeweils das arithmetische Mittel gebildet.

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen drei Prüfungsteilen mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Sie ist nicht bestanden, wenn eine der einzelnen fünf Prüfungsleistungen mit „ungenügend“ oder mehr als eine dieser Leistungen mit „mangelhaft“ bewertet wurde.

Die Gesamtnote errechnet sich aus den Noten der Prüfungsteile nach folgendem Schlüssel:

  • 20 %: Der Golfplatz als Sport- und Spielfläche sowie als Landschaftselement
  • 40 %: Die Golfplatzpflege
  • 40 %: Der Golfplatzbetrieb

Wo finde ich weitergehende Informationen zu Prüfungsinhalten und dem Prüfungsverfahren?

Ausführlichere Informationen über die Prüfungsinhalte finden Sie hier:

Das Prüfungsverfahren ist in der Prüfungsordnung geregelt:

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Gebühren für die Entscheidung über die Zulassung und für die Durchführung der Prüfung richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der Landwirtschaftskammer.

Für 2023 gelten folgende Sätze:

  • Entscheidung über die Zulassung: 292 €,
  • Durchführung der Prüfung: 390 €.

Bitte beachten Sie, dass jährliche Anpassungen möglich sind.

Die Erfahrung zeigt, dass viele Golfplatzbetreiber diese Gebühren übernehmen, um Sie als qualifizierte Fachkraft zu fördern und zu halten. Gegebenenfalls sollten Sie diesen Punkt also rechtzeitig abklären. Wenn die Gebühren übernommen werden, lassen Sie bitte das folgende Formular - am Bildschirm oder ausgedruckt - ausfüllen und unterschreiben und legen es Ihrer Anmeldung bei. Fehlt dieses unterschriebene Formular in Ihrer Anmeldung, werden die Gebühren automatisch Ihnen in Rechnung gestellt.

Diese Prüfungsgebühren beinhalten keine Kosten für Vorbereitungslehrgänge

Termine

Stichtag für die Anmeldung zur Prüfung - mit vollständigen Unterlagen - ist jeweils der 30. September des Kalenderjahres. Fällt dieser Tag auf einen Samstag oder Sonntag, so ist automatisch der nachfolgende Montag der Stichtag.

In den nachfolgenden Wochen bis zum Jahresende werden die schriftlichen und praktisch/mündlichen Prüfungen durchgeführt.

Wo kann ich mich zur Prüfung anmelden?

Anmeldungen für die Prüfung richten Sie bitte an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Bitte verwenden Sie dieses Formular, das am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden kann:

Kontakt

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen
Ute Messerschmidt
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-469
E-Mail: ute.messerschmidt@lwk.nrw.de